
es
dann drei Versionen des ersten DämonenKiller-Abenteuers im HSO geben
wird.
Noch ein Wort zur Indizierung: zum 01.04.2003
ist das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft getreten. Hier wurde mit
§ 18 Abs. 7 JuSchG ein Novum eingeführt. Nach dieser Regelung wird
eine Indizierung kraft Gesetzes automatisch nach 25 Jahren gegenstandslos,
es sei denn die BPjM
würde dem ausdrücklich widersprechen (siehe hierzu auch das Special
zur Indizierung).
Dies bedeutet: Band 121 der 1. Auflage (der letzte indizierte Band) wurde
1977 auf den Index gesetzt. Die 25-Jahre-Frist ist somit 2002 abgelaufen:
Der DämonenKiller ist also zwischenzeitlich indizierungsfrei!
Aber: die Auffassung des Zaubermond-Verlages, dass die Indizierung
die Buch-ausgabe nicht betreffen würde (Mystery-Press Nr. 2, S. 2), ist
so nicht ganz richtig: Die Buchausgabe kann nicht von einer Dauerindizierung
betroffen werden (§ 22 JuSchG), da sie nicht periodisch erscheint, jedoch
können ohne weiteres auch Bücher indiziert werden, da der Begriff
der 'Trägermedien' alle gegenständlichen Medien, also nicht nur
periodische Zeitschriften oder Heftromane sondern eben auch Bücher umfasst.
Da jedoch die Regelung des § 18 Abs. 7 JuSchG einschlägig ist und
aufgrund des Wertewandels seit den 70er Jahren bis heute wohl kaum noch mit
ähnlichen Indizierungsanträgen zu rechnen ist, dürfte die Buchausgabe
von einer Indizierung wohl verschont bleiben.
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